Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat jetzt eine Warnung zur unkontrollierten Anwendung des Farbstoffes Methylenblau in Apotheken ausgesprochen. Der Neuroenhancement-Hype auf Social-Media-Plattformen um die Substanz ergibt sich in erster Linie aus den angeblichen Boostereigenschaften rund um die Gehirnleistung über die junge Anwender berichten.
In einem Statement stellt die ABDA fest, dass die meisten Hersteller dieser Chemikalie die Substanz mit dem Hinweissatz „H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken“ kennzeichnen. Der Verband rät Apothekenteams deshalb dringend von der Abgabe in der Apotheke ab. Bei jeder Nachfrage nach einer Chemikalie hat der Apotheker oder die Apothekerin ohnehin den Verwendungszweck zu erfragen. Für die Einnahme einer Substanz mit dem Ziel der Verbesserung der kognitiven Leistung bräuchte man ein zugelassenes Arzneimittel oder zumindest ein Nahrungsergänzungsmittel. Die Abgabe einer Chemikalie mit der Einstufung H302 ist denkbar ungeeignet. Zudem besteht bei der Abgabe von Chemikalien kein Kontrahierungszwang – also keine Pflicht für Apothekenteams, bei Nachfrage von Verbraucherinnen und Verbrauchern diese Chemikalie abzugeben.
In Ergänzung zu den vielfältigen diagnostischen Optionen von Methylenblau oder dem Einsatz als zugelassenes Arzneimittel z. B. als Antidot bei Nitrit- und Anilinvergiftungen wurde die Substanz seit seiner Erstsynthese 1876 immer wieder auf weitere therapeutische Anwendungen untersucht, inkl. Corona-Viren. So hatte das Molekül eine kurze und wenig erfolgreiche Karriere als Psychopharmakon. Als Hemmstoff der Monoaminooxidase (MAO) A wurde es unter anderem bei Depressionen eingesetzt.
Für klinischen Nutzen fehlt die Evidenz
Auf molekularen Eigenschaften wie dem Überschreiten der Blut-Hirn-Schranke, dem Eingriff in die mitochondriale Atmungskette und dem möglichen Zellschutz durch das antioxidative Potential fußt das Narrativ in der Influencer-Szene, die über die blaue Substanz als Mittel zur Steigerung der mentalen Klarheit und Konzentrationsfähigkeit schwärmt. Diese sind molekular betrachtet zwar unstrittig, jedoch fehlt für einen klinischen Nutzen jegliche Evidenz, betont die ABDA.
Ab einer Konzentration von etwa 2 mg/kg Körpergewicht können trotz generell akzeptabler Verträglichkeit unerwünschte Wirkungen auftreten. Dazu gehören Übelkeit, Erbrechen, Bauch- und Brustschmerzen. Zudem können Schwindel und Kopfschmerzen folgen und für bestimmte Personen ist ein Risiko für eine hämolytische Anämie nicht auszuschließen.
Bei längerfristigem Gebrauch oder auch bei Überdosierung kann es zur Blaufärbung der Haut und Schleimhäute kommen, ein charakteristisches Zeichen einer Methylenblau-Vergiftung. Auch über Störungen des Nervensystems, darunter Krampfanfälle, wurde berichtet. Schließlich bleiben auch die Nieren und die Leber bei längerem Einsatz sehr hoher Methylenblau-Dosen nicht verschont.
Hinzu kommt bei Substanzen, die im Zuge eines Modetrends konsumiert und über unsichere Kanäle erworben werden, dass es vielfach an chemischer Reinheit mangelt. Dann gesellen sich zu den pharmakologischen Risiken der aktiven Substanz unkalkulierbare Risiken durch Verunreinigungen in den Präparaten. In solchen Fällen kann es auch beim Einsatz noch verträglicher Dosierungen, beispielsweise von 100 mg Methylenblau pro Tag, über die in den einschlägigen sozialen Medien und Foren oft berichtet wird, zu teils schweren unerwünschten Ereignissen kommen.
Facebook: Methylen-Hype - Einnahme der Chemikalie bringt Gefahren mit sich. September 2024 (https://www.facebook.com/abdaberlin/posts/pfbid06Bm1j2AwbC6JuxmdPT2AoGAn4rFo6WCsbpAYYu2ik4hb1SkJ19v5bkxt49B4J77El).
* Dingermann T: Der Methylenblau-Hype im Check. Pharmazeutische Zeitung, 18.9.2024 (https://www.pharmazeutische-zeitung.de/der-methylenblau-hype-im-check-150043).