Dass bestimmte Pestizide die Parkinson-Erkrankung auslösen können, ist wissenschaftlich belegt. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) hat daher unter bestimmten Voraussetzungen ihre Anerkennung als Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ empfohlen.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt geht davon aus, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dies in der zweiten Jahreshälfte 2024 umsetzt.
Die aktuellen Kriterien für das Vorliegen einer Berufskrankheit sind: Erfüllung des Dosismaßes von mindestens 100 trendkorrigierten Anwendungstagen (in eigener Vor- und Nacharbeit der Pestizidausbringung oder in eigener Pestizid-Ausbringung oder in eigener Störbeseitigung im Zuge der Pestizid-Ausbringung) und das gesicherte Vorliegen einer Parkinson-Erkrankung. Trifft dies zu, sollte man sich an die Berufsgenossenschaft wenden.
Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Neurologie e. V. und der Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e. V., Mai 2024