- Anzeige -
News

Onkologie

Kryokonservierung von Eierstockgewebe wird Kassenleistung

23.8.2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt den bisherigen Anspruch für gesetzlich Versicherte auf Kryokonservierung bei einer potenziell keimzellschädigenden Behandlung ergänzt: Zusätzlich zu Ei- oder Samenzellen kann nun Eierstockgewebe entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren werden.

Für junge Frauen ab der ersten Regelblutung sowie für ältere Frauen gibt es künftig mit der Kryokonservierung von Eierstockgewebe eine weitere medizinische Option, die eine spätere Schwangerschaft ermöglicht. Das ist vor allem für Patientinnen relevant, bei denen eine hormonelle Stimulation der Eierstöcke – als fester Bestandteil der Behandlung vor der Eizellentnahme – nicht möglich ist, beispielsweise weil die Therapie der Grunderkrankung sofort beginnen muss.

Die operative Entnahme von Eierstockgewebe kommt für Frauen ab der ersten Regelblutung bis zum vollendeten 40. Lebensjahr in Frage. Der G-BA setzt eine umfassende Beratung durch Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“ voraus. Zudem sind die Qualifikationsanforderungen der Fachärztinnen und Fachärzte, die für die Entnahme berechtigt sind, auf unterschiedliche Patientinnengruppen zugeschnitten. Dabei wird nach körperlicher Entwicklung und Alter unterschieden.

Beschluss für Mädchen vor der Pubertät steht noch aus

Keinen Beschluss hat der G-BA für Mädchen getroffen, bei denen die Regelblutung noch nicht eingesetzt hat. Hier sei derzeit wegen der als experimentell einzustufenden Studienlage unklar, ob sich das zugehörige medizinisch-wissenschaftliche Konzept zur Kryokonservierung von Eierstockgewebe und einer anschließenden Schwangerschaft auf diese Gruppe übertragen lasse und welche besonderen Anforderungen an die Leistungserbringer zu stellen wären. Prof. Dr. med. Mathias Freund (Rostock), Vorsitzender des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs, stellt dazu fest: „Wir hoffen sehr, dass man sich doch noch eines Besseren besinnt und den Mädchen vor der Pubertät diese Chance auf eine eigene Familie nach Heilung ihrer Krebserkrankung nicht nimmt“. Der G-BA kündigt an, die Datenlage zu Kryokonservierung von Hoden- und Eierstockgewebe in spätestens zwei Jahren erneut zu überprüfen.

Der Beschluss des G-BA kann erst nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Anschließend muss der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die Höhe der ärztlichen Vergütung entscheiden. Hierfür hat er maximal sechs Monate Zeit. Eine Inanspruchnahme ist regulär voraussichtlich ab Frühjahr 2023 möglich, kann aber bereits jetzt als Einzelfallentscheidungen durch die Kostenträger erfolgen. Weitere Informationen erhalten Patientinnen und Behandler z. B. bei der Stiftung Junge Erwachsene mit Krebs.

Der Autor

Rainer H. Bubenzer

Pressemitteilung:„Kryokonservierung von Eierstockgewebe wirdKassenleistung“. DerGemeinsame Bundesausschuss (G-BA), Berlin, 18.8.2022 (https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1066/).

No items found.
Lesen Sie mehr und loggen Sie sich jetzt mit Ihrem DocCheck-Daten ein.
Der weitere Inhalt ist Fachkreisen vorbehalten. Bitte authentifizieren Sie sich mittels DocCheck.
- Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

123-nicht-eingeloggt