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Krebserkrankung

Rückkehr in Berufstätigkeit

19.7.2024

Viele an Krebs Erkrankte beziehen eine Erwerbsminderungsrente. Seit Anfang dieses Jahres können auch sie nun für 6 Monate austesten, ob eine Rückkehr in die Berufstätigkeit nicht doch möglich ist. Die Rente wird in dieser Zeit weiterbezahlt bzw. wird das Arbeitseinkommen ab einer bestimmten Höhe darauf angerechnet.

Die mögliche Arbeitszeit spielt bei dieser neuen ­Regelung keine Rolle, sodass Leute mit voller Erwerbsminderung länger als 3 Stunden und die mit teilweiser auch länger als 6 Stunden arbeiten und so ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit feststellen können.

In Einzelfällen und nach frühzeitiger Klärung mit der Rentenversicherung können die Probearbeiten etwa wegen Wechsel des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsbereichs, aber auch bei schwankenden Eingliederungsversuchen mit positiver Tendenz auf 7 oder 8 Monate ausgeweitet werden.

Gelingt eine Vollzeittätigkeit nach der Probearbeit, wird die zuvor während der 6 Monate gezahlte Rente nicht zurückgefordert. Gelingt der Versuch einer Arbeitsaufnahme nicht, läuft die Rente einfach weiter.

Pressemitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrums, Mai 2024

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