„Desinfektionsmittel ist dafür gedacht, regelmäßig auf die Haut zu kommen. Wasser ist dafür nicht gedacht. Deshalb gilt grundsätzlich: Lieber zehn Mal die Hände desinfizieren als einmal waschen,“ erläuterte der Bremer Hautarzt Dr. med. Uwe Schwichtenberg, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD).
Hauterkrankungen wie das Handekzem führten über Jahre die Statistik der Berufserkrankungen an (Verdachtsmeldungen BK 5101: 2021: 17 300; 2020: 18 300; 2019: 19 900) – bis zur Coronapandemie, in der beruflich erworbene COVID-19-Infektionen (BK 3101) den Spitzenplatz übernahmen (Verdachtsmeldungen 2021: 153 800; 2020: 33 600; 2019: 1 910). Damit liegen die berufsbedingten Hauterkrankungen immer noch weit vorne. Übernimmt die Unfallversicherung die Behandlung, steht Patienten eine umfassendere Versorgung zu als in der gesetzlichen Krankenversicherung. So wird die individuell angepasste Hautpflege durch die gesetzliche Unfallversicherung erstattet – ohne Rezeptgebühren. Auch werden Hautschutzseminare und eine stationäre „Hautkur“ angeboten.
Pressemitteilung des BVDD zur bundesweiten Aktionswoche haut+job; November 2022