Ab Januar 2025 soll für alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) angelegt werden. Die dort gespeicherten Daten aus Befunden und Behandlungen werden dann auf nationaler Ebene für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke freigegeben.
Wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen (Opt-Out). Obwohl prinzipiell für die Digitalisierung, sieht der BDP doch einige Punkte in der Umsetzung kritisch. So stelle die ePA künftig ein großes, hochsensibles Gesundheitsdatenprofil dar, das besonderer Anforderungen an den Datenschutz bedürfe. Eine möglichst frühzeitige Anonymisierung, der Grundsatz der Datensparsamkeit und eine breite und kritische Aufklärung der Bevölkerung zur ePA seien daher dringend nötig. Auch auf europäischer Ebene müssen Widerspruchsrechte und der Schutz vor Datenmissbrauch zu Forschungszwecken gewährleistet sein. Eine Publikationspflicht von Forschungsergebnissen auf Basis von ePA-Daten sei ebenfalls sinnvoll.
Pressemitteilung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) e. V., 06.02.2024