Seit fünf Jahren kann Cannabis ohne Zulassung nach Genehmigung des Medizinischen Dienstes verordnet werden.
Dies gilt für schwerwiegende Erkrankungen, bei denen eine andere Therapie nicht möglich ist, so Prof. Dr. med. Frank Petzke (Göttingen). Beispielsweise bei chronischen Rückenschmerzen, Fibromyalgie, neuropathischen Schmerzen und Kopfschmerzen. Tatsächlich wurde bei 75 % der Verordnungen eine Schmerzindikation gestellt, zeigte die Begleiterhebung mit 16 000 Datensätzen. Zwei Drittel der Behandler gaben eine positive Einschätzung ab. Am häufigsten wurde ein niedrig dosiertes, orales THC-Präparat für ein Jahr verordnet. Dass nur die Daten von gesetzlich Versicherten einflossen, war ein Manko der Begleiterhebung. Zudem seien die Kosten hoch, sodass eine erneute Bewertung des Bundesausschusses erwartet wird. In Zukunft sollte die Therapie auf Patienten mit positiven Effekten limitiert werden, welche dann engmaschig betreut werden. Auch mehr Transparenz bei der Genehmigung einer Cannabis-Therapie wäre wünschenswert.