Ziel der Krankenhausreform ist es, die bisherige Planung nach Fachgebieten und Betten durch eine leistungsgruppen- und mengenbezogene Planung zu ersetzen. In den 65 Leistungsgruppen zur zukünftigen Planung, Versorgung und Finanzierung des stationären Bereichs komme die Schmerzmedizin allerdings nicht vor, sagte Prof. Dr. med. Frank Petzke (Göttingen).
Dadurch sei die breite ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgung der Schmerzpatientinnen und -patienten gefährdet. Die Deutsche Schmerzgesellschaft fordert vom Gesetzgeber die Aufnahme der Schmerzmedizin in die Leistungsgruppen der Krankenhausreform mit entsprechenden Qualitätsmerkmalen.
Um die Entwicklung hin zu einer Schmerz-Chronifizierung mit intensiver Betreuung zu vermeiden, könnten die Innovationsfondsprojekte der Schmerzgesellschaft den Weg weisen. Darauf basierend könnte die zukünftige Krankenhauspolitik mit teilstationären und stationären schmerzmedizinischen Angeboten und einer interdisziplinären ambulanten Versorgung verbunden werden.
Gemäß einer Umfrage haben etwa 23 Millionen Deutsche chronische Schmerzen, oft mit psychosozialen und funktionellen Beeinträchtigungen. Von diesen leiden rund 2,2 Millionen Menschen an schweren und chronischen, nicht tumorbedingten Schmerzen mit psychischen Beeinträchtigungen.