Auch wenn die eigentliche gynäkologisch-onkologische Behandlung häufig in spezialisierten Zentren stattfindet, spielt die ambulante Versorgung auch hier eine wichtige Rolle – von der Prävention bis zur psychoonkologischen Betreuung. Dieser Beitrag gibt Tipps für die Privatliquidation.
Mit der Zunahme der Erkenntnisse auf dem Bereich der gynäkologischen Onkologie hat sich ein eigener Teilbereich der Gynäkologie herausgebildet. Viele gynäkologische Zentren verfügen heute über eigene Abteilungen und Forschungsschwerpunkte für diesen Bereich.
Das Ziel der Forschung im Zuge der gynäkologischen Onkologie (> GynOnkologie) ist es, die bereits bestehenden Behandlungsmethoden zu optimieren und neue Therapien zu entwickeln, um die Überlebenszeit der Betroffenen zu verlängern bzw. die Heilungschancen zu verbessern. Im Bereich der ambulanten gynäkologischen Versorgung können nicht nur Diagnostik und Therapie abgerechnet werden (> Abrechnung). Vor allem auch für die wichtige psychoonkologische Betreuung stehen abrechnungsfähige Gebührenordnungspositionen in der GOÄ zur Verfügung. Die Gebühren der GOÄ für die psychosoziale Betreuung finden sich in Abschnitt G: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie.
Die onkologische Diagnostik
Auch wenn sich das Wissen um Ursachen und Krankheitsverlauf bei Tumorerkrankungen in der Gynäkologie ständig vermehrt, führt das nicht zu einer Abnahme der Häufigkeit onkologischer Erkrankungen.
Die onkologische Diagnostik umfasst abrechnungstechnisch das gesamte gynäkologisch-diagnostische Leistungsspektrum der GOÄ. Hinzukommt noch die entsprechende Labordiagnostik.
Onkologische Labordiagnostik
Die Bestimmung der für die Therapieauswahl wichtigen Tumormarker wie auch der Hormonrezeptoren gehören in den Bereich des Speziallabors MIII und MIV. Somit unterliegt die Abrechnung dieser Laboruntersuchungen den eindeutigen Bestimmungen des Laborabschnitts der GOÄ. Danach dürfen Laboruntersuchungen der Abschnitte MIII und MIV nur von demjenigen Arzt berechnet werden, der die Untersuchung auch selbst und eigenverantwortlich durchgeführt bzw. in eigener Verantwortung überwacht hat. Werden die Bestimmungen an ein Speziallabor weitergegeben, so sind diese von dem zuständigen Laborarzt der betreffenden Patientin direkt in Rechnung zu stellen.
Die psychosoziale Betreuung
Eine besondere Rolle spielt die psychosoziale Betreuung der Patientinnen mit Tumorerkrankungen (> Mammakarzinom). In diesem Zusammenhang sind die Leistungen der 800er-Reihe zu verwenden. Gerade die eingehende psychiatrische Untersuchung nach Nr. 801 impliziert bei vielen Gynäkologen Berührungsängste. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit der Modifizierung der Leistungslegenden der Gebühren der GOÄ. Die Änderung der Leistungslegenden ist explizit erlaubt. Es ist lediglich zu beachten, dass die Leistungslegende nicht sinnentstellend verändert werden darf. Sie muss vielmehr den tatsächlichen Inhalt der erbrachten Leistung darstellen.
Nennen Sie die Leistung nach GO-Nr. 801 einfach: „Psychophysischer Status“. Gegebenenfalls können Sie noch anfügen: … bei funktionellen Störungen, bei psychovegetativen Störungen (> Psychatrie), bei vegetativer Labilität, bei Schlafstörungen, bei Angstneurosen, bei Depression, bei funktionellen Oberbauchbeschwerden.
Der Autor
Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de
Dr. Dr. Peter Schlüter ist promovierter Naturwissenschaftler und Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemeinmedizin mit betriebswirtschaftlich optimierter Praxis niedergelassen. Als Berater zu allen Fragen der Praxisorganisation, Praxismanagement und Abrechnung ist er seit 1987 tätig.
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