Mit einem COVID-19 Antigentest kann man schnell und zuverlässig COVID-Infizierte erkennen. Die Tests sind für gewisse Personengruppen erstattungsfähig, wenn sie den vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) definierten Mindestkriterien entsprechen. Der NowCheck COVID-19 Antigen-Schnelltest (Ag) erfüllt diese Ansprüche auf höchstem Niveau – und detektiert auch die Omikron-Variante.
Auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt es eine Liste der Antigentests, die die Mindestkriterien laut Herstellerangaben erfüllen. Die Liste wird derzeit durch das PEI und das RKI aufgrund neutraler Erhebungen evaluiert. Tests, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden gestrichen, andere, die entsprechen, bleiben weiterhin gelistet. Noch wurden nicht alle Tests evaluiert. Der NowCheck COVID-19 Ag Test wurde bereits evaluiert, sowohl vom RKI als auch von der Foundation for Innovative New Diagnostics (FIND). NowCheck erzielte sehr gute Ergebnisse und ist dementsprechend weiterhin auf der BfArM-Liste aufgeführt. Bei der Evaluierung der unabhängigen Institution Foundation for Innovative New Diagnostics konnten für den NowCheck Ag Test beste Ergebnisse bestätigt werden. FIND ermittelte für den NowCheck Ag Test die bisher höchste klinische Sensitivität [1]. Sie liegt bei 89,2 % und damit deutlich über den vom RKI geforderten Mindestwerten von 80 %. Die Spezifität wird bei NowCheck mit 97,3 % angegeben und liegt damit auch über den Vorgaben des Robert Koch-Instituts von 97 %. Der NowCheck Ag Test kann auch die Variants of Concern (VoC) Delta und Omikron nachweisen.
NowCheck bietet den direkten Nachweis früher und akuter SARS-CoV-2-Infektionen durch die Analyse eines Nasen-Rachen-Abstrichs. Die Detektion von SARS-CoV-2-Antigenen ist innerhalb von nur 15 Minuten möglich und erfolgt über eine optische Anzeige im Ergebnisfenster der Testkassette. Obwohl der NowCheck Antigen-Schnelltest weniger sensitiv ist als ein Polymerase-Kettenreaktions(PCR)-Test, weist er bei Ct-Werten ≤ 30 eine ausreichende Sensitivität auf und ist daher mit hoher Wahrscheinlichkeit positiv, wenn ein Patient infektiös ist. Der Ct-Wert steht in Korrelation mit der Viruslast. Dabei gilt: Je höher der Ct-Wert, desto geringer die Viruslast in der Probe. Bei einem Ct-Wert von ≥ 30 liegt beispielsweise eine geringe Viruslast vor und der Patient ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr infektiös. Allgemein gilt: Antigentests sollten bei einem positiven Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt werden, denn dieser weist die höchste Sensitivität während der Infektionszeit auf. Allerdings muss er im Labor analysiert werden und es dauert einige Stunden, bis das Ergebnis vorliegt. NowCheck, der bereits nach 15 Minuten ein Ergebnis liefert, ohne dass ein Labor erforderlich ist, ermöglicht dagegen eine schnelle Reaktion im Falle eines positiven Ergebnisses. Er kann von medizinisch geschulten Fachpersonal durchgeführt werden. Wie die Abbildung zeigt, eignet sich der Antigen-Schnelltest ebenso wie die PCR zum Nachweis akuter SARS-CoV-2 Infektionen, teilweise sogar im asymptomatischen Stadium. Der Einsatz eines Antikörpertests macht dagegen erst Sinn, wenn man eine vergangene Infektion nachweisen möchte. Er sagt nichts darüber aus, ob eine betroffene Person noch ansteckend ist.
Die Kosten für den NowCheck Ag Test sind entsprechend der Testverordung des Bundesministeriums für Gesundheit erstattungsfähig. Generell haben Mitarbeiter medizinischer oder pflegender Einrichtungen, etwa Mitarbeiter in Kliniken, Praxen, Rettungsdiensten, Pflegeheimen oder ambulanten Diensten, Anspruch auf einen Antigentest. Darüber hinaus gelten Einzelregelungen, beispielsweise für bestimmte Einrichtungen (Kitas, Schulen etc.) oder für Kontaktpersonen, die ein schnelles Ergebnis brauchen.
Grundsätzlich gilt: Symptomatische Patienten werden im Zuge der kurativen Behandlung immer zu Lasten ihrer Krankenversicherung abgerechnet: GKV-Patienten nach EBM, Privatpatienten nach GOÄ. Dabei sollte immer ein PCR-Test oder ein Labor-Antigentest empfohlen werden.
Nach der aktuell gültigen Coronavirus-Testverordnung vom 30.11.2020 [2] können folgende Personengruppen mit einem Covid-19 Antigen-Schnelltest untersucht und abgerechnet werden:
1. vom behandelnden Arzt entdeckte infizierte Personen oder vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) festgestellte asymptomatische Personen,
2. asymptomatische Personen nach Auftreten von Infektionen in medizinischen Einrichtungen, in Pflege- und Wohneinrichtungen sowie sonstigen Massenunterkünften (Einzelheiten in §§ 23 und 36 IfSG [3]) und
3. asymptomatische Patienten, Bewohner und Angestellte zur Verhütung der Virusausbreitung, wenn die unter 2. zusammengefassten Einrichtungen oder der ÖGD dies verlangen.
Die Vergütung für Arztpraxen beträgt
GOP 88310: 15,00 Euro für ärztliche Leistungen (Gespräch, Abstrich, Ergebnismitteilung und Ausstellung eines Zeugnisses über das Ergebnis),
GOP 88312: 9,00 Euro maximal für selbst angeschaffte Antigen-Schnelltests,
GOP 88311: 70,00 Euro für eine Schulung zur Testdurchführung von Personal in nicht ärztlich geführten Einrichtungen.
Die Abrechnung erfolgt für Arztpraxen über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV); dabei sind die Vorgaben der jeweiligen KV zu beachten.
Auf Patientenwunsch können Antigen-Schnelltests auch als Wunschleistung angeboten werden, beispielsweise, wenn ein Besuch bei einem älteren Angehörigen geplant ist. In Ermangelung einer eigenen Abrechnungsnummer muss nach einer analogen Abrechnungsmöglichkeit geschaut werden. Hierzu bietet sich die Nr. 4648 mit analoger Abrechnung an. Begründung: Die Abrechnung, auch des Influenza-Schnelltests, wird in den großen Kommentaren mit der analogen Abrechnung der Nr. 4644 angegeben; analog deshalb, weil es sich im Gegensatz zur originären Leistung nicht um einen Ligandenassay handelt, aber die relativ hohen Anschaffungskosten nach Ansicht der relevanten Kommentare [4,5] diese Abrechnung rechtfertigen. Die Anschaffungskosten des Tests sind dabei mit der Gebühr abgegolten. Auch wenn die Nr. 4648 in den Abschnitt MIV der GOÄ fällt, und damit in den Bereich der speziellen Laboruntersuchungen, ist dennoch bei Einsatz der patientennahen Diagnostik der Nachweis einer Laborfachkunde für Nichtlaborfachärzte nicht erforderlich. Die Bundesärztekammer (BÄK) schreibt auf ihrer Website: „Die Messsysteme sind so konzipiert, dass für ihre Handhabung keine eingehende medizinisch-technische Erfahrung auf dem Gebiet der Laboratoriumsmedizin benötigt wird“ (FAQ Rili-BÄK) [6]. Auch bezüglich der Qualitätskontrollen sind bei Einsatz von unit-use-Reagenzien diese nur nach den Herstellerangaben zu kontrollieren (Rili-BÄK; B2 2.1.5 [2] und 2.2 [4]) [7].
FAZIT:
Ein Antigentest wie NowCheck ist eine wertvolle Hilfe zur Früherkennung von COVID-Infizierten. Er ist schnell und unkompliziert in der Praxis durchführbar und wirtschaftlich lukrativ.
1 www.finddx.org/covid-19/sarscov2-eval-antigen, Stand: 29.12.2020
2 www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Coronavirus-TestV_BAnz_011220.pdf, Stand: 29.12.2020
3 www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html, Stand: 29.12.2020
4 Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.24, Stand: Juni 2020)
5 Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand: Oktober 2020
6 www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/QS/FAQ-Rili-BAEK.pdf, Stand: 29.12.2020
7 www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/QS/Rili_BAEK_Qualitaetssicherg_laboratoriumsmedUntersuchungen_2019.pdf, Stand: 29.12.2020
Redaktioneller Hinweis: In der ursprünglichen Fassung des Textes stand nicht, ob der NowCheck Ag Test die Varianten Delta und Omikron detektieren kann. Wir haben das ergänzt.
Impressum
Bericht: Dr. med. Heiner Pasch, Elke Engels I Redaktion: Dr. phil. nat. Claudia Schierloh I Konzept: Elke Engels
MiM Verlagsgesellschaft mbH (Neu-Isenburg)
Mit freundlicher Unterstützung der MiM Pharma GmbH (Neu-Isenburg)