Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene nutzen täglich das Internet und digitale Spiele – mit steigender Dauer, zeigen aktuelle Studiendaten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Anlässlich der weltweit größten Computerspielmesse „Gamescom 2024“ in Köln, weisen BZgA und der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, auf die Risiken einer exzessiven Nutzung von Internet, Computerspielen und Smartphones hin, z. B. psychische Belastungen wie Kontrollverlust, innerer Unruhe oder erhöhter Reizbarkeit.
Die aktuellen Studiendaten der BZgA zeigen, dass rund 96 % der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren täglich das Internet nutzen, vor allem für digitale Kommunikations- und Unterhaltungsangebote. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche wöchentliche Nutzungsdauer digitaler Medien in diesem Alter sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen von etwa 23 Stunden in 2019 auf rund 26 Stunden in 2023. Junge Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren nutzen im Jahr 2023 digitale Medien 27 Stunden wöchentlich, junge Männer rund 29 Stunden pro Woche (2019: 22 Stunden; 25 Stunden).
„Soziale Medien sind kein rechtsfreier Raum – kein Wildwest!“
„Social-Media-Dienste wie Instagram, WhatsApp und TikTok sowie die Video-Plattform YouTube sind beinahe unverzichtbar für den Alltag“, sagt Blienert. „Vor allem Jugendliche sind fast täglich online und immer öfter auch jüngere Kinder. Nicht jede online verbrachte Minute ist gleich schlecht. Vielmehr kommt es darauf an, wer sitzt da vorm Bildschirm, was wird genutzt und wie wird es mental verarbeitet. Hier sind zuallererst die Eltern gefordert; sie müssen genau hinschauen, was ihre Kinder im Internet treiben. Stark macht Kinder und Jugendliche hierbei vor allem eine gute Medienkompetenz, hierfür müssen mehr Angebote in der Schule her. Zudem ist eine Alterskontrolle unerlässlich, die Kinder vor ungeeigneten Inhalten schützt. Denn eines muss klar sein: Auch soziale Medien sind kein rechtsfreier Raum – kein Wildwest! Wenn Inhalte Alkohol, Nikotin, Drogen oder auch Glücksspiel verherrlichen, dann dürfen sie für Jugendliche nicht zugänglich sein. Ich erwarte von Anbietern und Plattformen, dass ihnen das Wohl der Nutzenden ein Anliegen ist und sie konsequent für Jugendschutz sorgen. Dazu sind sie rechtlich verpflichtet, aber das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wenn sie dem nicht nachkommen, müssen Verstöße umgehend gelöscht und geahndet werden.“
Dr. med. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der BZgA: „Social-Media-Plattformen, Apps und Computerspiele sind vor allem bei Jugendlichen sehr beliebt und prägen ihren Alltag immer mehr. Das Abtauchen in virtuelle Welten kann jedoch auch Probleme mit sich bringen. Laut der aktuellen Drogenaffinitätsstudie der BZgA steigen mit der Nutzungsdauer digitaler Angebote auch psychische Belastungen wie Kontrollverlust oder Entzugssymptome bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen an. Umso wichtiger ist es, Präventionsmaßnahmen passgenau zu entwickeln und zu intensivieren. Daher bauen wir neben kostenfreien Informations- und Beratungsangeboten für Jugendliche und ihre erwachsenen Bezugspersonen auch solche zur Förderung der mentalen Gesundheit weiter aus.“
Die Computerspiel- und Internetnutzung wurde im Zuge der Studie „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2023“ erfasst. Dafür wurden 7001 repräsentativ ausgewählte junge Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren im Zeitraum April bis Juni 2023 zu ihrem Substanzkonsum sowie der Computerspiel- und Internetnutzung befragt.
Ausgewählte Ergebnisse der „Drogenaffinitätsstudie“ finden sich in einem online verfügbarem Infoblatt (https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/pressemitteilungen/daten_und_fakten/Infoblatt_Drogenaffinit%C3%A4tsstudie_2023_Computerspiel-_Internetnutzung.pdf).
Pressemitteilung „ Gamescom 2024 – Neue Studiendaten der BZgA zur Computerspiel- und Internetnutzung Jugendlicher und junger Erwachsener“. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln, 21.08.2024 (https://idw-online.de/de/news838424).