Nach Ablauf des Patentschutzes mehrerer monoklonaler Antikörper-Präparate wird verstärkt mit therapeutisch offenbar gleichwertigen, aber nicht völlig identischen Nachahmerprodukten gerechnet, den sogenannten Biosimilars. Mit Herzuma® steht seit Mai 2018 in Deutschland erstmals ein Biosimilar des monoklonalen Antikörpers Trastuzumab zur Verfügung.
Nach umfangreichen Studien wurde der humanisierte monoklonale Antikörper (mAb) Herzuma® von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Behandlung erwachsener Patienten u. a. mit frühem oder metastasiertem Mammakarzinom im Rahmen einer neoadjuvanten oder adjuvanten Therapie zugelassen (Europäische Kommission, 14.02.2018). Voraussetzung für die Therapie ist, dass die Tumoren eine HER2-Überexpression oder HER2-Genamplifikation aufweisen. Wie der Hersteller Mundipharma (Limburg) auf der Einführungspressekonferenz am 15.05.2018 in Berlin mitteilte, ergab Herzuma® unter anderem in einer Phase-III-Studie bei Patientinnen mit HER2-positivem Mammakarzinom im neoadjuvanten Setting „vergleichbare Wirksamkeit, Sicherheit und Immunigenität“ zum Referenzprodukt Trastuzumab (Herceptin®).[1] Trastuzumab wird aus den Ovarialzellen des chinesischen Hamsters hergestellt und mittels der Ionenaustauschchromatografie gereinigt. Die Herzuma®-Lösung enthält 21 mg/ml Trastuzumab. Die anfangs kritische Beurteilung der Biosimilars ist nach Ansicht von Prof. Dr. med. Diana Lüftner von der Klinik für Hämatologie, Onkologie und Tumorimmunologie der Charité Berlin einem gewissen „Umdenken“ gewichen. Lüftner verwies auf die „ganz große Chance“, einige Lücken zu schließen, etwa durch genaue Dokumentation und Datenbewertung seitens der Fachgesellschaften und plädierte für eine Pharmavigilanz über jahrelange Nachbeobachtung.
„Ein Biosimilar-Arzneimittel ist ein biologisches Arzneimittel, das derart entwickelt wurde, dass es einem bereits existierenden Arzneimittel („dem Referenzarzneimittel“) ähnelt. Biosimilars sind vergleichbar wirksam und sicher wie die Referenzarznei.“[2] Nach derzeitigem Wissensstand exprimieren rund 15–20 % der invasiven duktalen Mammakarzinome den human epidermal growth factor receptor 2 (HER2).[3] Trastuzumab und sein biosimilares Äquivalent Herzuma® docken an die extrazelluläre Domäne der HER2-Rezeptoren und inhibieren die Proliferation der HER2-überexprimierenden Tumorzellen infolge der Bindung an die HER2-Rezeptor-Domäne auf der Zelloberfläche. An die Biosimilars knüpfen sich Hoffnungen auf eine in Zukunft kostengünstigere Behandlung des Mammakarzinoms. Das Trastuzumab-Biosimilar unterscheidet sich laut Firmenangaben klinisch nicht relevant von dem Referenzpräparat Herceptin®, ist aber vergleichbar wirksam und sicher. Für Mundipharma ist es bereits der dritte mAb nach Remsima® (2015, Infliximab-Biosimilar) und Truxima® (2017, Rituximab-Biosimilar). Herceptin® ist eine der weltweit am stärksten nachgefragten onkologischen Substanzen mit einem Umsatz von 6,75 Milliarden US-Dollar allein im Jahre 2016. Ob die Erwartungen an Einsparungen bei der Krebsbehandlung mit Biosimilars sich erfüllen werden, steht derweil noch dahin. Auf Anfrage bezifferte ein Firmensprecher die Kostenermäßigungen mit dem neuen Mittel auf rund 8 %
Fragen an Dr. med. Jörg Schilling (Berlin), Vorstandsvorsitzender des Berufsverbandes Niedergelassener Gynäkologischer Onkologen (BNGO)
In der Onkologie geht es wie überall in der Medizin nicht nur um Heilung, sondern auch um Kosten. Wie verhält es sich bei monoklonalen Antikörpern wie Trastuzumab im Vergleich zu den Biosimilars?
Im Moment sind die Biosimilars noch nicht besonders günstig. Die Ersparnis macht etwa 8 % nach Listenpreis aus. Aber darum geht es nicht im Augenblick, denn es handelt sich hier ja um einen Einstieg. Es wird wohl einen Preisdruck geben zwischen den Originalpräparaten und den neuen Mitteln.
Wie sieht es mit der Chargengleichheit aus? Die hängt ja mit der komplexen Struktur der Proteine und der Herstellungsart zusammen.
Das ist beim Original und den Biosimilars gleich, es handelt sich um einen biologischen Prozess. Die Substanzen werden in Zellen hergestellt, sodass eine gewisse Varianzbreite unumgänglich ist. Bei der Zulassung spielt diese Varianz durchaus eine Rolle.
Sie haben in Ihrem Vortrag darauf hingewiesen, dass der Dokumentation eine besondere Bedeutung zukommt. Wie ist das gemeint?
Es muss für uns Ärzte und auch für die Patienten nachvollziehbar sein, was man verschrieben und was man bekommen hat. Deswegen sollte in den Patientenakten eindeutig dokumentiert sein, um welche Substanzen es sich bei der Therapie gehandelt hat.
Ihr Berufsverband BNGO hat sich vorgenommen, Registerdaten für alle Biosimilars zu erstellen. Wie ist der Stand der Dinge?
Nach der Sommerpause sollte das System betriebsbereit sein. Wir haben mit allen beteiligten Herstellern gesprochen, das Interesse ist groß. Es geht schließlich um die Sicherheit der Patienten.
Sind denn alle Ärzte mit den Biosimilars vertraut?
Das weiß ich nicht. Es mag noch einige geben, die ihre Zweifel haben – aber die Biosimilars sind ja auch noch relativ neu in der gynäkologischen Onkologie.
[1] Fachinformation Herzuma®, Stand März 2018
[2] www.ema.europa.eu/ema/index
[3] Stebbing J et al., Lancet Oncol 2017; 18: 917–928
Einführungspressekonferenz Herzuma® (Veranstalter: Mundipharma Deutschland GmbH & Co. KG), Berlin, Mai 2018