Das Vulvakarzinom ist eine seltene, bösartige Tumorerkrankung der äußeren Geschlechtsorgane der Frau. In der Phase der Nachsorge nach einer operativen Therapie ist es wichtig, die Patientin regelmäßig auf fällige Untersuchungen hinzuweisen. Dieser Beitrag gibt Tipps für die Abrechnung.
Das Vulvakarzinom ist die vierthäufigste gynäkologische Krebserkrankung. Die Mehrzahl (über 90 %) der Vulvakarzinome sind Plattenepithelkarzinome. Betroffen sind meist die großen Schamlippen, seltener auch die kleinen Schamlippen oder die Klitorisregion. Hauptursache für die Entstehung von Krebsvorstufen der Vulva bei Frauen vor dem 40. Lebensjahr ist die chronische Infektion mit dem humanen Papillomavirus (HPV).
Grundsätzlich lassen sich 2 Arten von Plattenepithelkarzinomen unterscheiden. Es sind einmal die Karzinome, die eher bei jüngeren Frauen vorkommen und zusätzlich mit Zervix- und Anuskarzinomen assoziiert sein können, und die Karzinome, bei denen sich kein HPV-Nachweis führen lässt. Letztere treten eher bei älteren Frauen auf. Zur Diagnosesicherheit führt letztendlich die Probeexzision mit anschließender mikroskopischer Untersuchung. Die Therapie besteht grundsätzlich in der operativen Sanierung. Strahlentherapie und Chemotherapie stellen Ausnahmen in der Behandlung des Vulvakarzinoms dar. Die Prognose ist dabei abhängig vom Krankheitsstadium bei Diagnosestellung bzw. Therapiebeginn.
Der Fall
Bei der Untersuchung einer 51-jährigen Patientin zeigte sich eine kleine verdächtige Hautveränderung an der Zervix. Gewebeproben aus einer fraglich verdächtigen Stelle der Zervix wurden entnommen. Die histologische Untersuchung zeigte einen pathologischen Befund, weitere Untersuchungen bestätigten die Diagnose eines Vulvakarzinoms. Dieses wurde operativ behandelt. Mittlerweile ist die Patientin in der Phase der halbjährlichen Nachsorgeuntersuchungen. Dazu gehören die gynäkologische Anamnese, die gynäkologische Untersuchung einschließlich der Sonografie und entsprechende Laboruntersuchungen. Zusätzlich hat die Patientin auch in einem solchen Fall Anspruch auf die jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung.
Das Recall-System
Im Zusammenhang mit der Krebsvorsorgeuntersuchung lässt sich ein Recall-System optimal zur Patientenbindung nutzen. Im Zuge eines solchen Recall-Systems werden die Patientinnen regelmäßig auf fällige Untersuchungen hingewiesen und nach Wunsch terminiert. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass vor Aufnahme in das Recall-System die betreffenden Patientinnen ihre schriftliche Einwilligung zur Aufnahme in das Recall-System der Praxis geben. Dazu empfiehlt es sich, dass eine entsprechende Vereinbarung schon vorbereitet ist und der Patientin mitgegeben werden kann. Die Vereinbarung sollte dann beim nächsten Termin unterschrieben mitgebracht werden. Dieses Prozedere bietet den Patientinnen genügend Zeit, die Vereinbarung zu lesen und ggf. zuzustimmen.
Der Autor
Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de
Dr. Dr. Peter Schlüter ist promovierter Naturwissenschaftler und Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemeinmedizin mit betriebswirtschaftlich optimierter Praxis niedergelassen. Als Berater zu allen Fragen der Praxisorganisation, Praxismanagement und Abrechnung ist er seit 1987 tätig.
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