Auch in Zeiten der Betreuung in Brustzentren und anderen spezialisierten Einrichtungen ist die Frauenarztpraxis für onkologische Patientinnen langfristig die wichtigste Anlaufstelle. Dieser Beitrag gibt Tipps für die Privatliquidation – von der Diagnostik bis zur psychoonkologischen Betreuung.
Die Möglichkeiten von Diagnose, Prävention, Therapie und Nachsorge von Tumorerkrankungen erleben aktuell eine dynamische Entwicklung. Gerade beim Mammakarzinom ist die Aussicht auf Heilung besser als jemals zuvor. Trotzdem brauchen onkologische Patientinnen eine besondere Betreuung. Denn die Erkenntnisse der Tumorforschung zeigen auch, dass psychosoziale Aspekte bei diesen Patientinnen mehr und mehr in den Vordergrund treten.
Insofern sollten Sie eben nicht nur die reinen Leistungen der Onkologie, sondern auch die Leistungen der psychosozialen Betreuung der Betroffenen korrekt und vollständig abrechnen.
Im Zuge der onkologischen Prävention ist nicht nur medizinisches Wissen, sondern eben auch Organisationsgeschick gefragt. Die Implementierung eines Recall-Systems kann dafür sorgen, dass Patientinnen regelmäßig zur Vorsorge einbestellt werden. Vorgefertigte Ablaufpläne sorgen dafür, dass zuverlässig alle Leistungen erbracht und abgerechnet werden. Vor allem auch bei den möglichen Zusatzleistungen (Stichwort: IGeL) ist ein entsprechend organisiertes Vorgehen sehr hilfreich.
In der ersten Tabelle sind die häufigsten Abrechnungspositionen im Zusammenhang mit der onkologischen Diagnostik zusammengestellt.
Onkologische Labordiagnostik
Im Zuge der Labordiagnostik sind unter anderem die verschiedenen Tumormarker zu bestimmen bzw. im Verlauf zu kontrollieren. Das gilt auch für die Bestimmung der unterschiedlichen Hormonrezeptoren. Da die Bestimmung der Tumormarker, wie auch der Hormonrezeptoren, in den Bereich des Speziallabors MIII und MIV gehört, unterliegt die Abrechnung dieser Laboruntersuchungen eindeutigen Bestimmungen. So dürfen Laboruntersuchungen der Abschnitte MIII und MIV nur von demjenigen Arzt berechnet werden, der die Untersuchung selbst durchgeführt bzw. in eigener Verantwortung überwacht hat.
Werden die Bestimmungen an ein Speziallabor weitergegeben (überwiesen), so sind diese von dem zuständigen Laborarzt der betreffenden Patientin direkt in Rechnung zu stellen.
Die psychosoziale Betreuung
Eine besondere Rolle spielt die psychosoziale Betreuung der Patientinnen mit Tumorerkrankungen. In diesem Zusammenhang sind die Leistungen der sogenannten 800er-Reihe zu verwenden. Gerade die eingehende psychiatrische Untersuchung nach Nr. 801 impliziert bei vielen Gynäkologen Berührungsängste. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit der Modifizierung der Leistungslegenden der Gebühren der GOÄ. Die Änderung der Leistungslegenden ist nämlich explizit erlaubt. Es ist lediglich zu beachten, dass die Leistungslegende nicht sinnentstellend verändert werden darf. Sie muss vielmehr den tatsächlichen Inhalt der erbrachten Leistung „verständlich“ darstellen. Nennen Sie die Leistung nach GO-Nr. 801 einfach: „Psychophysischer Status“. Gegebenenfalls können Sie noch anfügen: … bei funktionellen Störungen, ... bei psychovegetativen Störungen, ... bei vegetativer Labilität, ... bei Schlafstörungen, ... bei Angstneurosen, ... bei Depression, ... bei funktionellen Oberbauchbeschwerden.
Der Autor
Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de
Dr. Dr. Peter Schlüter ist promovierter Naturwissenschaftler und Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemeinmedizin mit betriebswirtschaftlich optimierter Praxis niedergelassen. Als Berater zu allen Fragen der Praxisorganisation, Praxismanagement und Abrechnung ist er seit 1987 tätig.
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