Am 17.11.2022 hat das BfArm einen Rote-Hand-Brief zur Thematik CMA- und NOMAC-Anwendung bezüglich des Meningeomrisikos herausgegeben. Bereits im April 2021 gab es einen Rote-Hand-Brief bezüglich des möglichen Zusammenhangs zwischen Wachstum von Meningeomen und CPA.
Der Rote-Hand-Brief beruht auf Studien aus Frankreich, bei denen CMA und NOMAC als Monosubstanzen in Dosierungen von 5 bis 10 mg CMA und NOMAC 3,75 bis 5 mg Tabletten angewendet wurden [1]. Bei der Anwendung dieser höherdosierten Monogestagentherapie ist mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung von Meningeomen zu rechnen, wenn diese über einen längeren Zeitraum gegeben wurden (> Onkologie). Dieses Risiko ist dosisabhängig. Deshalb sind Medikamente, die CMA oder NOMAC enthalten, bei Patientinnen mit bestehenden Meningeomen oder einem Meningeom in der Vorgeschichte kontraindiziert. Wenn ein Meningeom diagnostiziert wird, muss die CMA- oder NOMAC-Behandlung beendet werden.
In Deutschland ist Chlormadinon nur in Dosierungen von 2 mg zugelassen und wird vor allem zur Therapie von Blutungsstörungen eingesetzt. Des Weiteren sind CMA und NOMAC in niedrigen Dosierungen in Kombination mit Ethinylestradiol bzw. Estradiol zur hormonellen Verhütung zugelassen.
Meningeome sind seltene, aber meist gutartige Tumoren, die sich aus dem Meningen bilden. Klinische Zeichen für ein Meningeom sind vor allem Veränderungen des Sehempfindens und -vermögens, Hörverlust oder Ohrensausen, Gewichtsverlust, zunehmende Kopfschmerzen, Gedächtnisverlust und Krampfanfälle.
Dass Meningeome in 95 % der Fälle Progesteronrezeptor-positiv sind, ist schon länger bekannt. Deshalb sind auch bei einer Vorgeschichte oder bestehenden Meningeomen aus meiner Sicht systemische Gestagengaben generell kontraindiziert. Offensichtlich spielt aber die antiandrogene Komponente bei CPA, NOMAC und CMA hier eine besondere Rolle [2].
Auch in einer weiteren aktuell erschienenen Studie ist das Meningeomrisiko für CPA (RR 22,7), für NOMAC (RR 6,5) und für CMA (RR 4,7) hoch [3]. Dieses bezieht sich allerdings auf die hochdosierten Gestagenmonotherapien, die in dieser Form in Deutschland nicht durchgeführt werden. Entscheidend für die Praxis ist die Mitteilung im Rote-Hand-Brief, dass keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich eines Meningeomrisikos im Zusammenhang mit der Anwendung von CMA-haltigen Arzneimitteln in niedriger Dosierung von 2 mg oder NOMAC-haltigen Verhütungsmitteln in niedriger Dosierung von 2,5 mg festgestellt wurden. Das heißt, diese Kombinationspillen müssen nicht abgesetzt werden. Es zeigt sich somit noch einmal, wie wichtig die Anamnese ist.
Bei einem vorbestehenden Meningeom, was insgesamt eine sehr seltene Erkrankung ist, besteht hier natürlich auch eine Kontraindikation.
Höherdosierte Gestagenmonotherapien mit CMA und NOMAC werden in Deutschland nicht angewendet. Vor der Verordnung einer jeglichen Gestagentherapie oder auch Kombinationspille sollte in die übliche Anamnese auch die Frage nach Meningeomen einbezogen werden. Bei Auftreten von den genannten Symptomen (sowie z. B. Kopfschmerzen und Hörverlust) ist es generell Standard, dass Hormontherapien beendet werden und eine Abklärung herbeigeführt werden muss. Für die tägliche Praxis ergeben sich somit nur wenige Änderungen.
1 Rote-Hand-Brief 17.11.2022 BfArm: CMA und NOMAC: Maßnahmen zur Minimierung des Thromboserisikos.
2 Birkhaeuser M et al., Frauenarzt 2022; 2: 105–106
3 Hoisnard L et al., Eur J Neurol 2022; 29: 2801–2809