Die stereotaktische Radiochirurgie bei gutartigen Tumoren am Gleichgewichtsnerv (Vestibularisschwannom, früher als Akustikusneurinom bezeichnet) bietet betroffenen Patienten mehr Vorteile als die mikrochirurgische Resektion: Nach einer gezielten Bestrahlung, einmalig und hoch dosiert, kommt es seltener zu Gesichtslähmungen, Hörverlust und Krankenhausaufenthalten als nach einer Operation, stellt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einer aktuellen Nutzenbewertung fest. Allerdings ist wegen der kurzen Laufzeit der verfügbaren Studien unklar, ob und inwieweit diese Vorteile, insbesondere hinsichtlich Hörverlust, Bestand haben. Überdies fehlt es in den analysierten Studien an Daten zu schwerwiegenden Komplikationen.
Bei der Bestrahlung, vor allem bei älteren Patienten mit behandlungsbedürftigem Vestibularisschwannom und erhöhtem Operationsrisiko, wird das Tumorgewebe im Kopf bei der einzeitigen stereotaktischen Radiochirurgie (SRS) einmalig hoch dosiert und präzise mithilfe von Linearbeschleunigern oder Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen bestrahlt. Weil sich die SRS grundsätzlich ambulant durchführen lässt, entfallen Krankenhausaufenthalte zumeist. Die Chance, eine Gesichtslähmung zu erleiden, ist bei einer Behandlung mit SRS etwa 17-mal geringer als bei einer mikrochirurgischen Resektion. Ebenfalls große Effekte zeigten sich für den Endpunkt Hörvermögen: Die Chance, dass funktionelle Hörvermögen zu erhalten, war bei einer Behandlung mit SRS etwa 23-mal höher als bei einer mikrochirurgischen Resektion. Zusammenfassend steht also, so das Fazit des IQWiG, den deutlichen Vorteilen der SRS im Vergleich zur mikrochirurgischen Resektion ‒ jeweils Anhaltspunkte für höheren Nutzen wegen seltenerer Gesichtslähmungen, selteneren Hörverlusten und weniger Krankenhausaufenthalten ‒ kein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden gegenüber.
Pressemitteilung Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Oktober 2021